Das Recht an jedem Ort
Nebensächlich wo man wohnt, Rechtsanwälte können inzwischen alle an allen Amtsgerichtsbezirken repräsentieren. Ein Rechtsanwalt aus Berlin kann also auch einen Mandanten in Heidelberg vertreten. Man muss sich also nicht zwangsläufig einen Rechtsanwalt im eigenen Wohnort suchen. Selbst wenn es in der Regel sinnvoll ist, um eine ordentliche Rechtsberatung oder Steuerberatung sicherzustellen. Es gibt heute dessen ungeachtet auch modernere Methoden für eine Beratung. Auf mehreren Plattformen wird Telefonberatung oder Rechtsberatung online von Anwälten angeboten.
Wenn es um die Familie geht
Die gesetzlichen Bestimmungen des Familienrechts befassen sich mit den Rechtsverhältnissen, der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft zugehörigen Personen. Des Weiteren enthält das Familienrecht Spezifizierungen bzgl. der Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft.
Der Verkehr muss geregelt werden
Bei so einem Fachgebiet handelt es sich im Weitesten um alle Rechtsverordnungen, die mit der Ortsveränderung von Personen und Gütern in Verbindung stehen. Hierbei kann das Verkehrsrecht sehr umfassend sein und beinhaltet Rechtsnormen aus dem öffentlichen Recht und dem Zivilrecht. So gehören zum Beispiel Schadensersatzansprüche wegen eines Unfallschadens zum Privatrecht, währenddessen es sich bei der Ahndung einer Verkehrsstraftat, also z.B. wegen Nötigung im Straßenverkehr, um eine öffentlich-rechtliche Sache handelt.
In diesem Zusammenhang ist für viele die berühmt berüchtigte Flensburger Punktekartei ein Thema. Wer sich zu viele Ausrutscher im Autoverkehr geleistet hat, muss mit der Aberkennung der Fahrerlaubnis rechnen. Ab 9 Punkten gibt es eine Verwarnung und die Empfehlung eine Nachschulung abzuleisten. Ab 14 Punkten muss ein Aufbauseminar absolviert werden und wer 18 Punkte in Flensburg hat, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Andere Quelle: http://rechtist.blog.com/
Recht und Internet
Das Recht und das Internet
Fangen wir mal an bei Problemen, die ich persönlich und sicher viele andere auch nicht verstehen. Gerade hier im Internet gibt es sehr viel Ungerechtigkeit. Der Gesetzgeber macht Gesetze die das „Leben im Internet“ regeln sollen, sie sind jedoch schon mit Veröffentlichung veraltet. Der langsame Gang eines Gesetzgebungsverfahrens hängt immer meilenweit hinter der Entwicklung des Internets hinterher. Noch nie entwickelte sich etwas so schnell wie das Internet.
Da sich der Staat dem hilflos gegenüber sieht, versucht er besonders strenge Regelungen zu treffen. Mir scheint es oft, dass zwar ein „guter“ Wille beim Gesetzgeber besteht, allerdings scheinen die Gesetze und Richtlinien von Laien und nicht praktizierenden Internetnutzern geschrieben zu werden.
Dazu kommen die Probleme mit Rechtsanwälten und Gerichten. Einige findige Rechtsanwälte spezialisieren sich auf dubiose Abmahnungen und einige Gerichte geben den Anwälten auch noch bei Ihrer „Abzocke“ Recht. Bis heute verstehe ich nicht, dass der Gesetzgeber nicht in der Lage ist, die Abmahnungen so einzuschränken, dass quasi die erste Abmahnung in Sachen Internet kostenlos sein muss. D.h. der abmahnende Rechtsanwalt darf dem „Störer“, so heißt das glaube ich, bei der ersten Abmahnung keine Kosten in Rechnung stellen. Was ist so schlimm daran? Die Gesetzgeber und Gerichte verstehen das Internet kaum, warum sollen die Internetnutzer immer das doch unübersichtliche und unkonkrete Recht zum Thema Internet verstehen. Wenn es nicht einige Hilfen im Netz gebe oder man selbst einen Rechtsanwalt fragt, dann würden wahrscheinlich nur wenige verstehen warum ein Impressum wichtig ist und was es mit der Haftung von Links auf sich hat. Ich finde, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Selten in ein kleiner Fehler (wie z.B. ein fehlerhaftes Impressum) gerade für Privatpersonen so teuer wie im Internet. Man muss in solche einem Fall noch nicht einmal Rechte anderer verletzt haben. Dennoch reicht der Fehler aus um abgemahnt zu werden und mitunter Kostennoten zu bekommen, die jenseits von Gut und Böse sind, wenn man bedenkt, dass das Aufsetzen einer solchen Abmahnung für einen praktizierenden Rechtsanwalt sicherlich nicht mehr als ein paar wenige Minuten in Anspruch nimmt. Gleichzeitig wird Anwälten die ganz offensichtlich Massenabmahnungen verschicken, um damit ein Geschäft zu betreiben (Namen werden hier nicht genannt, aber wer sich im Internet auskennt, findet sie sicherlich schnell heraus) keine Anwaltszulassung entzogen.
Genug von den Anwälten, kommen wir zu den Gerichten. Ich glaube die Gerichte wollen ebenfalls Gutes, können es aber in nur wenigen Fällen. Zum einen, weil sie an das (meist veraltete) Gesetz gebunden sind und zum zweiten, weil sie oft der Meinung sind, sie können ohne Experten ein Urteil fällen. Doch genauso wenig wie ich mir traue Recht zu sprechen, sollten Gerichte kein Urteil fällen ohne einen Internetexperten befragt zu haben. Oder?
Filed under Uncategorized | Tags: Internet, Recht | Comment (0)